1. Allgemeines & Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem:der Auftraggeber:in und der Autorin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Autorin schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der:die Auftraggeber:in anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der:die Auftraggeber:in auf seine:ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des:der Auftraggebers:in sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Autorin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Umfang der Leistung
2.1 Die Autorin erbringt gegenüber dem:der Auftraggeber:in Dienstleistungen [das umfasst insbesondere Lesungen eigener Werke, das Erstellen von Texten (auch ganzen Büchern), Übersetzungen, Lektoratsaufträge, Sprechen & Aufnahme von Texten, Coaching, Workshops], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Textdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen.
2.2 Die Autorin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen, ihren ethischen Grundlagen und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Autorin schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den von dem:der Auftraggeber:in gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der:die Auftraggeber:in selbst verantwortlich.
2.3 Lesungen
Da über Corona keine Lesungen stattgefunden haben, muss ich mich hier noch einmal mit befassen. Schaut demnächst nochmal rein.
2.4 Im Falle von Texterstellung/Übersetzung/Lektoratsaufträgen verpflichtet sich der:die Auftraggeber:in, der Autorin bereits zur Angebotslegung mitzuteilen,
– wofür der Text verwendet werden soll,
– wer die Zielgruppe des konkreten Textes ist,
– was der Text bewirken soll,
– in welcher Form er ggf. veröffentlicht werden soll.
Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des:der Auftraggebers:in und wird von der Autorin keiner Prüfung unterzogen.
Der:die Auftraggeber:in darf den Text nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der:die Auftraggeber:in ihn für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung der Autorin.
Texte sind von der Autorin, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form und einem offenen Textformat zu liefern.
2.5 Sprechen & Aufnahme
Da ich bisher nur für Bestandskunden Texte einspreche, muss ich mir hierzu noch einmal Gedanken machen. Bitte fragt ggf. einfach an und wir werden uns sicher vertraglich einig.
2.6 Im Falle von Workshops verpflichtet sich der:die Auftraggeber:in,
– die Zielgruppe des Workshops klar zu definieren,
– das Level an Vorwissen der Teilnehmenden nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen,
– im Falle von Workshops, die vor Ort geplant sind, ein Backup in Form von Onlinemeetings einzuplanen (dies gilt auch über Corona hinaus).
2.7 Im Falle von Coachings verpflichtet sich der:die Auftraggeber:in,
– die Erwartungen an das Coaching klar vorab zu formulieren und bereits bei Beauftragung klar zu kommunizieren,
– ein konkretes Projekt für die gemeinsame Arbeit auszuwählen.
2.8 Sofern der:die Auftraggeber:in die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er:sie dies der Autorin frühzeitig bekannt geben und – sofern dies eine für die jeweilige Dienstleistung nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web-Content-Anwendungen) – ihr den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.
3. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
3.1 Die Preise für die jeweiligen Dienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Interessensvertretungen, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind, z.B. die Vergütung von € 500,- für eine Einzellesung nach Honorarempfehlung des VS.
3.2 Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel Stundensatz oder Seitenanzahl).
3.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der vorab zu übermittelnden Unterlagen und/oder Informationen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.
3.4 Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt. Selbes gilt für Reisekosten zu Veranstaltungsorten.
3.5 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen die Autorin ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
3.6 Für die Überprüfung von fremden Texten wird, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
3.7 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
3.8 Die Autorin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
3.9 Wurde zwischen dem:der Auftraggeber:in und der Autorin Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist die Autorin bei Zahlungsverzug des:der Auftraggebers:in berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für die Autorin so lange einzustellen, bis der:die Auftraggeber:in seinen:ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Autorin hat den:die Auftraggeber:in aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
4. Termine & Lieferungen
4.1 Konkrete Liefertermine sind zwischen der Autorin und dem:der Auftraggeber:in zu vereinbaren. Ein Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von der Autorin angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte ein Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Autorin den:die Auftraggeber:in umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
4.2 Voraussetzung für die Einhaltung eines Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von dem:der Auftraggeber:in beizustellender Unterlagen und/oder Informationen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der:die Auftraggeber:in seine:ihre Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den deer Autorin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Autorin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den:die Auftraggeber:in der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat die Autorin den:die Auftraggeber:in darüber umgehend zu informieren. Kann der:die Auftraggeber:in nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.
4.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der:die Auftraggeber:in zu vertreten hat, z.B. weil er:sie die Unterlagen der Autorin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine:ihre Mitwirkungspflicht verletzt, steht der Autorin eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Autorin infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder sie durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
4.4 Die mit der Übermittlung der von dem:der Auftraggeber:in beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der:die Auftraggeber:in; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt die Autorin.
4.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von dem:der Auftraggeber:in der Autorin zur Verfügung gestellten physischen Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei der Autorin. Die Autorin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Digitale Auftragsunterlagen werden ein Jahr nach Abschluss des Auftrags gelöscht, physische Unterlagen (mit Ausnahme von Büchern) ein Jahr nach Abschluss des Auftrags vernichtet. Rechnungsunterlagen werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vorgehalten.
5. Höhere Gewalt
5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat die Autorin den:die Auftraggeber:in unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Autorin als auch den:die Auftraggeber:in, vom Vertrag zurückzutreten. Der:die Auftraggeber:in hat jedoch der Autorin Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
5.2 Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
6. Geheimhaltung & Datenschutz
6.1 Die Autorin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des:der Auftraggebers:in, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
6.2 Die Autorin ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
6.3 Die Geheimhaltung ist zeitlich auf drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
6.4 Die Autorin ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
6.5 Soweit es sich um Angaben des:der Auftraggebers:in zur Kommunikation handelt (z. B. eMail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der:die Auftraggeber:in zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
Der:die Auftraggeber:in hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner:ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird nur dann entsprochen, wenn die Autorin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
7. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
7.1 Sämtliche Mängel müssen von dem:der Auftraggeber:in in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.
7.2 Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der:die Auftraggeber:in der Autorin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Autorin behoben, so hat der:die Auftraggeber:in keinen Anspruch auf Preisminderung.
7.3 Wenn die Autorin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der:die Auftraggeber:in vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
7.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den:die Auftraggeber:in nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der:die Auftraggeber:in auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
7.5 Für Texte, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der:die Auftraggeber:in in seinem:ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er:sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Autorin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorinnenkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Autorin ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
7.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Texten oder Abschriften aus Current oder Sütterlin.
7.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die von dem:der Auftraggeber:in bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
7.8 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Autorin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem:der Auftraggeber:in empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
7.9 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der:die Auftraggeber:in verantwortlich.
7.10 Für von dem:der Auftraggeber:in beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Autorin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem:der Auftraggeber:in zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.4 sinngemäß.
7.11 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (z.B. eMail, NextCloud) wird die Autorin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Autorin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Autorin vorliegt.
8. Schadenersatz
8.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen die Autorin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch die Autorin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Textleistung verursacht wurden.
8.2 Schadenersatzansprüche des:der Auftraggebers:in sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger:in, spätestens aber zwölf Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der:die Auftraggeber:in hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Autorin zurückzuführen ist.
8.3 Für den Fall, dass der:die Auftraggeber:in die Text-Dienstleistung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Autorin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Sämtliche dem:der Auftraggeber:in überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Autorin.
9.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum der Autorin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung der Autorin erfolgen.
9.3 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Notizen, Mitschriften, Translation Memories etc. sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum der Autorin. Sollte der:die Auftraggeber:in eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist.
Von dem:der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellte Notizen, Mitschriften, Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des:der Auftraggebers:in.
10. Urheberrecht
10.1 Die Autorin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem:der Auftraggeber:in das Recht zusteht, die Ausgangstexte übersetzen, einsprechen oder bearbeiten zu lassen. Der:die Auftraggeber:in sichert ausdrücklich zu, dass er:sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
10.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der:die Auftraggeber:in den Verwendungszweck anzugeben. Der:die Auftraggeber:in erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
10.3 Bei einigen Textdienstleistungen bleiben Dienstleister:innen als geistige Schöpfer der jeweiligen Dienstleistung Urheber:innen derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber:innen genannt zu werden. Der:die Auftraggeber:in erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Textdienstleistung.
10.4 Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, den Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der:die Auftraggeber:in keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. den Text zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Die Autorin wird solche Ansprüche dem:der Auftraggeber:in unverzüglich anzeigen und ihm:ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der:die Auftraggeber:in nach Streitverkündigung nicht als Streitgenoss:in der Autorin dem Verfahren bei, so ist die Autorin berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem:der Auftraggeber:in ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
11. Zahlung
11.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Textdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
11.2 Die Autorin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
11.3 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Autorin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
11.4 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem:der Auftraggeber:in und der Autorin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist die Autorin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden anderen Aufträgen des:der Auftraggebers:in nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der:die Auftraggeber:in den Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem:der Auftraggeber:in keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Autorin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
13. Schriftform
13.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen der Autorin und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Autorin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Autorin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
14.2 Es gilt österreichisches Recht.
(Stand: Januar 2022)